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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik erfolgen ausschließlich und aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für die künftigen Geschäftsbezie-hungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, nicht.
2. Die nachstehenden Bedingungen beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen einschließlich Werkstattaufträgen.
3. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß

1. Angebote von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik insbesondere in seinem Prospekt und anderen Publikationen- sind freibleibend und unverbindlich. Verbindliche Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechts-wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind, unbeschadet der übernommenen Maßgarantie, nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Bei finanzierten, geleasten oder im Eigentum Dritter befindlicher Fahrzeugen muss der Auftraggeber zur Veranlassung des Umbaus berechtigt sein. Der Auftraggeber bestätigt seine Berechtigung mit Unterschrift des Auftrages.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1. Die von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ist bemüht sich an die genannten Termine zu halten es besteht aber kein Rechtsanspruch.
2. Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3. Der Käufer ist sechs Monate an seinen Auftrag gebunden. Die Frist versteht sich dadurch, dass die Zulieferung zumTeil aus dem Ausland erfolgt. Der Käufer erkennt die Angemessenheit der Annahme, bzw. Leistungsfrist ausdrücklich an.

§ 4 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 5 TÜV-Abnahme

1. Einige gelieferte Artikel sind Motorsport-Artikel und haben Straßen-zulassung nur, wenn diese ausdrücklich angegeben ist.
2. Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt von Mustergutachten und/oder ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis). Ansprüche auf Rücknahme oder Schadenersatz aufgrund behördlicher Beanstandung sind ausgeschlossen.
3. Anspruch auf Wandlung oder Rücktritt vom Kauf besteht nur, wenn die TÜV-Abnahme am Tag der Lieferung in unserem Hause Bestandteil des Auftrags und schriftlich vereinbart ist.

§ 6 Fahrverhalten / Verkehrssicherheit / Wartung

1. Das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten kann sich durch Umbauten verändern. Die Fahrweise ist darauf auszurichten. Bei Nutzungsweitergabe an Dritte ist der Fahrzeughalter verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Für Schäden die aufgrund falscher Bedienung des Fahrzeuges entstehen übernimmt Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik keine Haftung.
2. Umbau bedingt ist erhöhter Verschleiß und Betriebsmittelverbrauch möglich. Ferner können Leistungsangaben, Einstellwerte und Wartungsangaben von den Daten des Fahrzeugherstellers abweichen.
3. Der Käufer hat selbst zu prüfen, ob die technischen Änderungen Einfluss auf Gewährleistungen des Herstellers oder Lieferanten des Fahrzeugs haben.
4. Die technischen Änderungen müssen bei der Wartung berücksichtigt und regelmäßig überprüft werden.
5. Nach Umbau muss seitens des Käufers nach kurzer Fahrstrecke, spätestens nach einem Tag eine Nachkontrolle vorgenommen werden. Insbesondere Fahrwerks- und Radschrauben sind nachzuziehen.

§ 7 Gewährleistung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig und sind vom Käufer zu tolerieren. Der Käufer räumt Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik eine angemessene Frist zur Nachbesserung ein.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
3. Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik zu schicken.
Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ist auf jeden Fall vorrangig die Möglichkeit zu geben, eine Stellungnahme und Vorschläge zur Behebung eines evtl. Mangels abzugeben. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleitung seitens Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik aus.
4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt nicht für komplette Umbauten. Mehrfache Nachbesserungen müssen eingeräumt werden.
5. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß-, Gebraucht- und Tuningteile so wie auf Oberflächen und Verchromung, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. 6. Die Gewährleistungspflicht erlischt bei Teilnahme an Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter.
7. Gewährleistungsansprüche gegen Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewähr-leistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
8. Die Beseitigung von Montagemängeln muss dem Verkäufer zugestanden werden. Transport-, Fahrt-, Ausfall- oder sonstige Folgekosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik unentgeltlich. Ware, an der Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forde-rungen tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfang an Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ab. Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ermächtigt ihn widerruflich, die an Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren durch Bankeinzug oder Vorauskasse. Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik endgültig gutgeschrieben ist. Bei Umbauten stellt Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik spätestens alle 14 Tage eine Zwischenrechnung unabhängig welcher Arbeitsfortschritt erreicht ist. Sollten mehr als zwei Rechnungen offen stehen werden die Arbeiten solange eingestellt, bis sämtliche Verbindlichkeiten seitens des Kunden beglichen sind. 3. Das Zahlungsziel beträgt 12 Tage rein netto.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. 5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 10 Preise

1. Die Preise verstehen sich ab Werk und in EURO. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik erfolgen stets freibleibend. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise. Kostenvoranschläge für Instandsetzungs-, Reparatur-, Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich. Es kann zu erheblichen Preisdifferenzen kommen kann.
2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, als Nettopreise. Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer sind hinzuzurechnen.
4. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise von Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik.

§ 11 Konstruktionsänderungen

Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions-änderungen vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Haftungsbeschränkunen Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 13 Rücksendung

1. Rücksendung gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Unkostenpauschale (für Einlagerung u.ä.) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden.
2. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik entstehenden Versandkosten.
3. Teile und Sonderanfertigungen, die speziell bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 14 Anwendbares Recht

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Thiel Baumaschinen und Kommunaltechnik und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Dötlingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Neerstedt, den 31.12.2016

Über uns

Seit 1998 Ihr Spezialist für Radlader von Atlas-Weyhausen, Verkauf und Reparatur sowie Motoreninstandsetzung und Ersatzteilbeschaffung - auch für andere Marken.

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